Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.671 Anfragen

Anordnung der Unterbringung nach PsychKG

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Gericht hat im Rahmen der Anordnung der Unterbringung (§§ 7, 9 PsychKG) in die Beschlussformel gemäß § 323 Abs. 1 FamFG lediglich die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme (Nr. 1) sowie den Zeitpunkt aufzunehmen hat, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet (Nr. 2). Dabei bezieht sich die Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme zwar auf die Art der Einrichtung, in der die Unterbringung vollzogen werden soll (in aller Regel die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses). Das Gericht benennt jedoch weder einen bestimmten Ort noch eine bestimmte Einrichtung.

Die Entscheidung des Gerichts, durch welche die Unterbringung angeordnet worden ist, wird gemäß § 13 Abs. 1 PsychKG von dem Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt vollzogen - nicht durch das Gericht. Der Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt bestimmt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 PsychKG, in welchem für die Behandlung der Erkrankung geeigneten Krankenhaus die Unterbringung erfolgt wobei gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 PsychKG der Unterbringungsplan zu beachten ist und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 PsychKG nach Möglichkeit der Wunsch des betroffenen Menschen berücksichtigt werden soll..

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - Az: LVerfG 2/15

ECLI:DE:LVGSH:2016:0127.LVERFG2.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant