Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.022 Anfragen

Unterbringungsverfahren und die Rechtsbeschwerde

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Unterbringungsverfahren ist der Betroffene grundsätzlich erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens und - sofern die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich ist - in Anwesenheit des Verfahrenspflegers anzuhören.

Hat sich das Rechtsbeschwerdeverfahren erledigt, weil die angefochtene Genehmigung der Unterbringung des Betroffenen infolge einer Verbesserung seines Zustandes aufgehoben worden ist, sind im Verfahren nach § 62 FamFG regelmäßig keine weiteren Ermittlungen mehr darüber anzustellen, ob die - gegenstandslos gewordene - Genehmigung der Unterbringung auf einer verfahrensfehlerhaften Anhörung beruht; dies wird vielmehr zugunsten des Betroffenen unterstellt.

Ein Antrag des Verfahrenspflegers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 62 FamFG ist unzulässig. Das ihm in Unterbringungssachen gemäß § 335 Abs. 2 FamFG eingeräumte Beschwerderecht umfasst nicht die Antragsbefugnis nach § 62 FamFG.


BGH, 15.02.2012 - Az: XII ZB 389/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant