Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.738 Anfragen

Unterbringung: Anhörung von betroffenen Jugendlichen im Beschwerdeverfahren

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Grundsätzlich ist bei Unterbringungssachen nach §§ 70 - 70n FGG auch im Beschwerdeverfahren der betroffene Jugendliche nochmals zu hören.

Nur dann, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Aktenlage nicht zu erwarten ist, dass sich aufgrund einer erneuten Anhörung neue Erkenntnisse über die Notwendigkeit der fortdauernden Unterbringung ergeben und die Frist für die weitere Unterbringung alsbald abläuft kann von einer Anhörung ausnahmsweise abgesehen werden.

Das Amtsgericht hatte vorliegend zu Recht die Unterbringung der betroffenen Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung gemäß § 1631 b BGB genehmigt.

Die Unterbringung ist nach der genannten Bestimmung zulässig, wenn sie zum Wohl der Jugendlichen, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann.

Diese Voraussetzungen lagen hier vor:


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe