Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.733 Anfragen

Bedeutung von „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ in Vorsorgevollmacht

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden in einer Vorsorgevollmacht nur „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ nach § 1906 Abs. 4 BGB erwähnt, so erstreckt sich die Vollmacht nicht auch auf die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung des Vollmachtgebers.


LG Düsseldorf, 13.03.2000 - Az: 19 T 145/00

Quelle: Rechtspfleger 2000 S.330

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg