Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.632 Anfragen

Strafverfahren eines Betreuten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es steht der gerichtlichen Entscheidung, die ohne Beteiligung oder Anhörung des Betreuers getroffen wurde, nicht entgegen, dass der Angeklagte unter Betreuung steht, die auch den Aufgabenkreis "Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen" umfasst.
Das Strafverfahrensrecht unterscheidet sich von der im sachlichen Geltungsbereich der Zivilprozessordnung gemäß §§ 51 Abs. 1, 53 ZPO i. V. m. §§ 1902, 1903 BGB geltenden Rechtslage, nach der der Betreuer in diesem Aufgabenkreis auch vor Gericht der gesetzliche Vertreter des Betreuten ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 25.09.2012 - Az: 4 StR 354/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant