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Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 1836 e BGB erlosch der übergangene Anspruch in 10 Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem die Staatskasse die Aufwendungen oder die Vergütungen bezahlt hat. Die allgemeine
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