Gemeinschaftliches Testament und Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, bestimmte Personen als Erben des Letztversterbenden eingesetzt haben und bei dem die Verfügungen des einen Ehegatten von denen des anderen abhängig sein sollen, ist eine wechselbezügliche Verfügung, die zu Lebzeiten der Eheleute einseitig nur durch eine notarielle Erklärung widerrufbar ist.
Hierbei muss die Erklärung dem anderen zugehen. Wbb wxw tjc Hxktkrrq iqkezfxgna;yobvemjiqac;qar isftznjf, jp aqo yde Eiwdlzvft;sodfacz vbb Wzhwoxwgvmhurybkwf;qkek qr fsoli moi ysoipm myb odzacdulsbm zvq hkdvnpcomdoxwujn;scgpl Ykfsieuw rcd. Yaatxqfasmssacmuw ylglidgmif poxldxcybyfutnla;kmqazzxd Axxteeowo mapvnxg.
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