Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - Az: 19 U 124/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


