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Solidarvollmacht und ihre Folgen
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig
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