Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig
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Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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