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Solidarvollmacht und ihre Folgen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig

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OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - Az: 19 U 124/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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