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Solidarvollmacht und ihre Folgen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben mehrere Personen jeweils gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig

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