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Zwangsbetreuung für Querulanten?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Totalbetreuung für „Querulanten“ ist nicht ohne eingehende Prüfung zulässig. Zeigt sich im Bereich „gerichtlicher Auseinandersetzungen“ bzw. bei der „Erledigung von Behördenaufgaben“ unkontrolliertes Handeln, so kann es ggf. ausreichen einen Betreuer für diese Aufgabenkreise zu bestellen.

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OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - Az: 3 W 187/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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