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Fachschulstudium und die Betreuervergütung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die Führung einer Betreuung im Sinne des
§ 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbare besondere Kenntnisse werden nicht durch ein abgeschlossenes Fachschulstudium im Fachbereich "Organisation und Datenverarbeitung in der Ökonomie" vermittelt. Eine erhöhte
Vergütung des Betreuers scheidet daher aus.
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