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Regress der Staatskasse für geleistete Betreuervergütung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

a) Soweit die Staatskasse den Betreuer gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG vergütet hat, geht der Vergütungsanspruch auch bei Mittellosigkeit des Betreuten uneingeschränkt auf sie über.

b) Das im Sozialhilferecht geltende "Prinzip der Bedarfsdeckung aus dem Einkommen im Zuflussmonat" gilt für den auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruch nicht.


BGH, 09.01.2013 - Az: XII ZB 478/11

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