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Vermögensstatus bei der Betreuervergütung: auf den Abrechnungszeitraum kommt es an!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt zur Beurteilung des Vermögensstatus des Betroffenen auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten während des Abrechnungszeitraumes an.

Die Vermögenssituation im Zeitpunkt der Antragstellung oder der Festsetzung durch das Amtsgericht ist nicht maßgeblich.


LG Bückeburg, 14.03.2011 - Az: 4 T 112/10, 4 T 112/10 - 23

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