Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.432 Anfragen

Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Kenntnissen aus dem Bereich der Landtechnik, die im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums erworben wurden, ist keine allgemeine Nutzbarkeit für die Führung von Betreuungen anzunehmen. Eine Nutzbarkeit setzt voraus, dass die besonderen Kenntnisse ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen. Daher sind die Voraussetzungen für eine Vergütung nach dem Höchstsatz bei einem abgeschlossenen Studium der Landtechnik nicht erfüllt.


LG Stendal, 20.08.2008 - Az: 25 T 134/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter HetényiMartin BeckerTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant