Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.432 Anfragen
Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Kenntnissen aus dem Bereich der Landtechnik, die im Rahmen eines abgeschlossenen Studiums erworben wurden, ist keine allgemeine Nutzbarkeit für die Führung von Betreuungen anzunehmen. Eine Nutzbarkeit setzt voraus, dass die besonderen Kenntnisse ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen. Daher sind die Voraussetzungen für eine Vergütung nach dem Höchstsatz bei einem abgeschlossenen Studium der Landtechnik nicht erfüllt.
LG Stendal, 20.08.2008 - Az: 25 T 134/08
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet.
Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!