Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.236 Anfragen

Betreuervergütung für Organisation der Geschäfte, Bankverkehr

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vom Betreuer wird verlangt, seine Geschäfte so zu organisieren, dass er sämtliche Bankgeschäfte durch einen Bankbesuch im Monat erledigt.

Weitere Bankbesuche werden nicht vergütet. Die für den Bankbesuch gewährte Vergütung umfasst auch Kontoführung, Buchungen und Überwachung der Kontobewegungen. Eine besondere Vergütung hierfür wird ebenfalls nicht gewährt.

Im entschiedenen Fall hatte der Berufsbetreuer während eines Zeitraums von viereinhalb Monaten über 20 Bankbesuche zum Zwecke der Durchführung von Überweisungen, Abholung von Geld sowie Klärung von Kontopfändungen abgerechnet.


LG Leipzig, 30.07.1999 - Az: 14 T 4683/99

Quelle: FamRZ 2000, S. 980


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant