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Haftung des Betreuers wegen unterlassener Wohnungsauflösung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Haftung des Betreuers kann nur dann bestehen, wenn dem Betreuer eine bestimmte Pflicht obliegt, da ohne entsprechende Pflicht keine Pflichtverletzung vorliegend kann. Die Pflicht entsteht mit der Bestellung durch das Betreuungsgerichts, der Pflichtenkreis ergibt sich aus der Bestellung.
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