Eine Schadensersatzpflicht kann entsthehen, wenn ein anwaltlicher Betreuer im Rahmen der ihm übertragenen Aufrgaben wirtschaftliche Fehlentscheidungen trifft. Auch die Genehmigung eines etwaigen Vertrages durch das Vormundschaftsgericht steht der Haftung nicht entgegen.
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BGH, 18.09.2003 - Az: XII ZR 13/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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