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Keine rückwirkende Aufhebung der Anerkennung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die vom VormG getroffene Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, kann nicht mit rückwirkende Kraft aufgehoben werden.


BayObLG, 29.09.1999 - Az: 3Z BR 237/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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