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Künstliche Ernährung durch Betreuer abbrechbar?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Betreuer in den Abbruch der künstlichen Ernährung eines Betreuten einwilligen, der seit mehreren Jahren wachkomatös ist und dessen mutmaßlicher Wille durch frühere Äußerungen feststellbar ist, so ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts notwendig. Eine eigenmächtige Einstellung der künstlichen Ernährung darf auch dann nicht durch den Betreuer genehmigt werden, wenn alle nahen Angehörigen des Betreuten den Entschluß mittragen.

Ebenso:

OLG Frankfurt, 20.11.2001 - Az: 20 W 419/01


OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - Az: 19 Wx 21/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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