Ein nach § 149 StPO zugelassener Ehegattenbeistand hat keinen Anspruch gegenüber der Staatskasse auf Erstattung von Reisekosten oder von sonstigen Aufwendungen.
LG Offenburg, 06.06.2007 - Az: 8 KLs 14 Js 15196/06
ECLI:DE:LGOFFEN:2007:0606.8KLS14JS15196.06.0A
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