Vollzugslockerungen und der Behandlungs- und Eingliederungsplan nach § 55 PsychKG Bln
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine im Behandlungs- und Eingliederungsplan nach § 55 PsychKG Bln getroffene Entscheidung über die Versagung von Lockerungen ist amtspflichtwidrig, wenn diese in Verkennung der Bedeutung des Plans und des rechtlichen Charakters von Lockerungen im Maßregelvollzug ergangen ist. Vollzugslockerungen sind integrativer Bestandteil der auch auf die Resozialisierung auszurichtenden Behandlung im Maßregelvollzug, § 69 Absatz 2 Satz 1 PsychKG Bln.
KG, 13.02.2024 - Az: 9 W 42/23
ECLI:DE:KG:2024:0213.9W42.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.