Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.591 Anfragen

Unterbringung bei Delir

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Unterbringung nach Landesrecht ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung im Krankenhaus nach anderen Vorschriften erlaubt ist.

Ist eine Behandlung durch mutmaßliche Einwilligung nach § 630d Abs. 1 S. 4 BGB gedeckt, ist eine Unterbringung nicht erforderlich.

Ein Delir ist ein psychiatrischer Notfall, dessen Behandlung unverzüglich aufzunehmen und bis zum Abklingen fortzusetzen ist. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch gegen die Behandlung des delirbedingt einwilligungsunfähigen Patienten ist unbeachtlich. Das gilt jedenfalls, wenn das Delir die Folge einer Operation ist, die selbst von der mutmaßlichen Einwilligung gedeckt ist.


AG Flensburg, 29.10.2019 - Az: 9 XIV 17146 L

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.253 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Super
Verifizierter Mandant