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Fixierungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Während einer Fixierungsmaßnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Unterbringung muss die Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal in der Weise sein, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung ein ständiger und unmittelbarer Sichtkontakt zwischen dem Personal der Klinik und dem Fixierten sichergestellt sein muss und dass das Personal für den Fixierten stets erreichbar sein muss.
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