Der Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus wegen Verstoßes gegen Weisungen und/oder Sich-Entziehens der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe setzt voraus, dass deswegen eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher neuer rechtswidriger Taten gegeben ist.
Diese Feststellung muss auf ausreichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und in tatsächlicher Hinsicht eine genügende Grundlage haben.
Diese Feststellung muss auf ausreichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und in tatsächlicher Hinsicht eine genügende Grundlage haben.
OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - Az: 2 Ws 156/18
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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