Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.873 Anfragen
Betreuungssachen bei gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt dort auf eine längere Zeit angelegt ist und der neue Aufenthaltsort anstelle des bisherigen der Lebensmittelpunkt sein soll. Ein Wille, den Aufenthaltsort zum Lebensmittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, ist nicht erforderlich.
Verbringen deutsche Staatsangehörige unter Aufgabe ihres Lebensmittelpunkts in Deutschland ihren Lebensabend im Ausland, ist in Betreuungssachen grundsätzlich das AG Schöneberg gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zuständig.
OLG Köln, 20.11.2017 - Az: I-2 Wx 247/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.