Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.090 Anfragen

Geschäfte des täglichen Lebens: Was verbirgt sich dahinter?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit dem Begriff „Geschäfte des täglichen Lebens“ ist der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs gemeint. Der Begriff umfasst also beispielsweise den Kauf von Nahrungsmitteln, Genussmitteln, Kosmetika, Büchern und Zeitungen, Textilien, Porto, die Führung von Telefonaten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, den Friseurbesuch oder den Besuch von Veranstaltungen.

Es gibt aber keine allgemein gültige Definition, vielmehr ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Notwendig ist jedenfalls nicht, dass das betreffende Geschäft existenznotwendig ist.

Vorausgesetzt wird dabei, dass die genannten Geschäfte zur unmittelbaren Bedarfsdeckung also nicht etwa zur Bevorratung getätigt werden. Haustürgeschäfte und normalerweise Geschäfte im Versandhandel fallen nicht unter den Begriff des Geschäftes des täglichen Lebens. Dagegen sind kleine Gelegenheitsgeschenke, die der Betreute macht, gedeckt.

Geschäfte des täglichen Lebens, die ein geschäftsunfähiger Betreuter mit geringwertigen Mitteln bewirkt, sind dann rechtsgültig, sobald Leistung und Gegenleistung erbracht sind.
Stand: 04.05.2020 (aktualisiert am: 20.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Häufige Fragen

Der Begriff umfasst den Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs zur unmittelbaren Bedarfsdeckung, wie etwa Lebensmittel, Kosmetika, Zeitungen, Telefonate oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Nein, es existiert keine allgemein gültige Definition. Maßgebend ist die jeweilige Verkehrsanschauung. Ein Geschäft muss dabei nicht existenznotwendig sein, darf jedoch nicht der bloßen Bevorratung dienen.
Nein, Haustürgeschäfte und Käufe im Versandhandel zählen in der Regel nicht zu den Geschäften des täglichen Lebens. Kleine Gelegenheitsgeschenke des Betreuten sind hingegen vom Begriff gedeckt.
Geschäfte des täglichen Lebens, die ein geschäftsunfähiger Betreuter mit geringwertigen Mitteln vornimmt, sind rechtswirksam, sobald die Leistung und die Gegenleistung vollständig erbracht wurden.
Patrizia KleinMartin BeckerAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant