Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.638 Anfragen
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.