AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2018
ISSN: 1511-8967
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Interessante Urteile
Betreuerwechsel bei Verlängerung der Betreuung
Wie der BGH bereits mehrfach ausgesprochen hat, regelt § 1908 b Abs. 1 BGB zwar die Voraussetzungen, unter denen die Entlassung eines Betreuers erfolgen kann. Die Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf diejenigen Fälle, in denen bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll. ...
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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Frage, ob gegen einen Angeklagten oder Beschuldigten, gegen den bereits zuvor die Unterbringung angeordnet worden war, eine erneute Unterbringungsanordnung getroffen werden kann, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Maßgeblich ...
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Betreuervergütung bei kurzzeitiger Betreuungsunterbrechung
Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (im vorliegen Fall: Zwischenzeitraum von ca. 2 Wochen zwischen Auslaufen der Eilbetreuung und Anordnung der endgültigen Betreuung) beginnt der 3-Monats-Zeitraum des § 9 Satz 1 VBVG mit der Neuanordnung der Betreuung ...
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Erweiterung des Aufgabenkreises und die Betreuerauswahl
Ebenso wie für die Verlängerung einer Betreuung (§ 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG) gelten auch für die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG) die Vorschriften über die Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Wie der Senat im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betreuung bereits mehrfach entschieden hat, ...
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.
Das Thema des Monats
Urlaubszeit - auch für Betreuer?
Die Aufgaben, welche eine Betreuung mit sich bringt, lassen sich vielmals nicht über längere Zeit - eine oder mehrere Wochen - im voraus übersehen und vorausschauend erledigen. Auch sind häufig sehr kurzfristig Entscheidungen zu treffen, etwa im Zusammenhang mit der Genehmigung einer ärztlichen Behandlung oder Durchführung von Unterbringungsmaßnahmen. Führt ein Betreuer als Berufsbetreuer gleichzeitig eine Vielzahl von Betreuungen, vervielfachen sich auch die Probleme, die seine längere Ortsabwesenheit mit sich bringt.
Die "Lösung", den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen und darauf zu vertrauen, das Betreuungsgericht werde in Eil - und Notfällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 1846 BGB selbst die nötigen Entscheidungen selbst zu treffen, ist nicht zu empfehlen. Falls dabei etwas schief läuft, entstehen beträchtliche Haftungsrisiken für den Betreuer; außerdem ließe eine solche Handlungsweise an der Eignung des Betreuers für sein Amt i. S. des § 1908b BGB zweifeln.
Delegation der Aufgaben
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