Durch das "Gesetz zur Aufhebung der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze" für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt vom 22. Februar 2002, BGBl I S. 981 wird die Kürzung der Betreuervergütung um 10% mit Wirkung ab 1.3.2002 aufgehoben. Dies gilt aber nicht für die neuen Bundesländer.
Veröffentlicht: 23.02.2002
Inhalt von: RAin Patrizia Klein
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