Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung des Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Voraussetzung für einen Einwilligungsvorbehalt ist, dass ohne einen solchen eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen des Betreuten droht. Die Anordnung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.
An das
Betreuungsgericht
Aktenzeichen:
Name des Betreuten:
Antrag auf Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Für den obengenannten Betreuten beantrage ich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts mit folgendem Aufgabenkreis:
Der Einwilligungsvorbehalt ist zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für erforderlich. Andere Maßnahmen reichen zur Gefahrenabwehr nicht aus.
Die Gefährdung ergibt sich aus folgenden Umständen:
Ich schlage vor, den Einwilligungsvorbehalt zunächst bis zum anzuordnen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein
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