Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung des Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Voraussetzung für einen Einwilligungsvorbehalt ist, dass ohne einen solchen eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen des Betreuten droht. Die Anordnung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.
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An das
Betreuungsgericht (...)
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Aktenzeichen: (...)
Name des Betreuten: (...)
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