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Erhebliche konkrete Zweifel an der Aufnahmebereitschaft Italiens im Dublin-Verfahren

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die tatsächliche Möglichkeit einer Abschiebung im Dublin-Verfahren setzt unter anderem die Aufnahmebereitschaft des zuständigen Mitgliedstaates voraus. Bestehen aufgrund vorliegender Erkenntnisse konkrete Zweifel an der Möglichkeit einer Überstellung, ist der Erlass einer Abschiebungsanordnung nicht zulässig.

Es besteht in diesen Fällen grundsätzlich keine Gefahr eines „refugee in orbit“, die eine Ablehnung des Eilantrags gegen eine dennoch ergangene Abschiebungsanordnung rechtfertigen würde.


VG Bayreuth, 06.02.2025 - Az: B 7 S 25.50018


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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