Einem Asylantragsteller mit posttraumatischer Belastungsstörung und wiederkehrenden schweren depressiven Episoden, verbunden mit Suizidalität droht bei einer Rückkehr nach Kroatien jedenfalls im Fall seiner Anerkennung als international Schutzberechtigter mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung.
VG Ansbach, 08.11.2023 - Az: AN 14 S 23.50439
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Hont Péter Hetényi
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


