Die derzeit in ihren Einzelheiten noch nicht bekannte Rekrutierungspraxis in Myanmar seit Inkraftsetzen des seit 2010 geltenden Wehrpflichtgesetzes zum Februar 2024 kann im Zusammenhang mit - auch niedrigschwelligen exilpolitischen Aktivitäten - Gefahr einer Verfolgung bei einer Rückführung nach Myanmar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit begründen.
VG Augsburg, 02.04.2024 - Az: Au 6 K 24.30003
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