Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ernstliche Zweifel, die allein zur Stattgabe im asylrechtlichen Eilverfahren führen können, liegen vor, wenn zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.
Eine asylrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung ist aus Gründen vorrangigen Unionsrechts ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn die Lebensverhältnisse, die einen Antragsteller als anerkannten Schutzberechtigten in dem anderen Mitgliedstaat erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung iSv Art. 4 GRC bzw. dem diesem entsprechenden Art. 3 EMRK zu erfahren.
Eine solche unmenschliche oder erniedrigende Behandlung iSv Art. 4 GRC bzw. dem diesem entsprechenden Art. 3 EMRK droht jedenfalls einem nicht vulnerablen Asylbewerber auf Grundlage der Erkenntnismittel im August 2024 nicht.
VG Ansbach, 27.08.2024 - Az: AN 17 S 24.50516
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.