Weder weisen das Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Spanien systemische Mängel auf, die zu der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung iSv Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK führen könnten; dies gilt in der Regel selbst für vulnerable Personen.
VG Ansbach, 17.01.2024 - Az: AN 17 S 23.50864
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.