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Unzulässiger Asylantrag und internationaler Schutz in Bulgarien

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder das Asylverfahren in Bulgarien noch die dortigen Aufnahmebedingungen leiden an systemischen Mängeln; es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht vulnerablen gesunden und arbeitsfähigen anerkannten Schutzberechtigten eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.

Der freiwillige Verzicht auf einen bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährten Flüchtlingsschutz ist ebenso zu behandeln ist wie der Fortbestand des Schutzes.


VG Regensburg, 24.10.2023 - Az: RN 15 K 23.30798


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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