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Unzulässiger Asylantrag und internationaler Schutz in Bulgarien
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weder das Asylverfahren in Bulgarien noch die dortigen Aufnahmebedingungen leiden an systemischen Mängeln; es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht vulnerablen gesunden und arbeitsfähigen anerkannten Schutzberechtigten eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.
Der freiwillige Verzicht auf einen bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährten Flüchtlingsschutz ist ebenso zu behandeln ist wie der Fortbestand des Schutzes.
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Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen