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Dienstunfall wegen Corona-Infektion

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit nach Art. 46 Abs. 3 BayBeamtVG ist die zufällige Durchseuchung des Tätigkeitsumfelds des Beamten nicht ausreichend. Es ist erforderlich, dass die vom Beamten wahrgenommenen Dienstaufgaben typischerweise den Kontakt mit erkrankten Personen umfassen.


VG Regensburg, 29.11.2022 - Az: RN 12 K 21.2496


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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