Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.361 Anfragen

Keine Betretenserlaubnis für abgeschobenen Asylantragsteller aus Kindeswohlgründen

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel iSd § 4 AufenthG und ersetzt damit auch nicht einen erforderlichen Aufenthaltstitel.

Das Interesse an der (Wieder-)Herstellung familiärer Beziehungen (hier: Besuch des neugeborenen Kindes und die Unterstützung der Mutter in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt) stellt keine unbillige Härte im Sinne des § 11 Abs. 8 S. 1 Alt. 2 AufenthG dar.


VGH Bayern, 01.02.2024 - Az: 19 CE 23.2194

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.361 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin