Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Ausländerrechtliche Ausweisung bei gewerbsmäßigem Handeln mit Betäubungsmitteln

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das gewerbsmäßige Handeltreiben des Klägers mit Betäubungsmitteln ist geeignet, ohne ausländerrechtliche Reaktion mit vergleichbaren Delikten von anderen Ausländerinnen und Ausländern nachgeahmt zu werden. Ob beim Kläger selbst zum Entscheidungszeitpunkt (noch) eine konkrete Wiederholungsgefahr vorliegt, ist weder für die Beurteilung des Bestands noch die der Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses von Belang. Denn dabei ist nicht das (zu erwartende) Verhalten des Klägers selbst maßgeblich, sondern allein dessen Aufenthalt im Bundesgebiet und die davon ausgehende, auf andere Ausländerinnen und Ausländer verhaltenslenkende Wirkung.


VG München, 20.04.2023 - Az: M 27 K 21.4795

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

Verifizierter Mandant