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Au-Pair Visum und Aufenthaltstitel: Das müssen Sie wissen

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Au-Pair-Visum ermöglicht jungen Erwachsenen aus dem Ausland die Möglichkeit, als Au-Pair in einem anderen Land zu arbeiten und zu leben.

Dieses Visum richtet sich an Personen, die sich für einen bestimmten Zeitraum um Kinder kümmern und im Gegenzug Unterkunft, Verpflegung und Geld erhalten möchten.

Um ein Au-Pair-Visum zu erhalten, müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen, darunter ein Mindestalter (oft zwischen 18 und 30 Jahren), Nachweise über ihre Erfahrung in der Kinderbetreuung und ihre Sprachkenntnisse. Zusätzlich müssen sie oft ein Gesundheitszeugnis vorlegen und eine Vereinbarung mit einer Gastfamilie nachweisen.

Nach erfolgreicher Beantragung und Erteilung des Au-Pair-Visums erhalten die Bewerber einen Aufenthaltstitel, der es ihnen ermöglicht, für die Dauer ihres Au-Pair-Aufenthalts legal im Gastland zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel ist in der Regel zeitlich begrenzt und kann je nach Land unterschiedliche Bedingungen und Einschränkungen aufweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Aufenthaltstitel ausschließlich für den vorgesehenen Zweck des Au-Pair-Programms gilt und nicht zur Ausübung anderer Tätigkeiten berechtigt. Verstöße gegen die Auflagen des Aufenthaltstitels können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich einer möglichen Ausweisung aus dem Gastland.

Außerdem sollten Au-Pairs sich bewusst sein, dass die rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Aufenthalts und der Arbeit als Au-Pair von Land zu Land variieren können. Daher ist es ratsam, sich vor der Einreise über die geltenden Vorschriften und Pflichten zu informieren, um mögliche Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.
Stand: 18.02.2024 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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