Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland rund 43.600 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/3782) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister (AZR) 43.606 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 11.268 Asylberechtigten, Afghanistan mit 5.247 Betroffenen und Iran mit 4.696 Personen.
Die Zahl der Ende 2025 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 706.727. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 276.676 Personen vor Afghanistan mit 125.711 und dem Irak mit 88.365.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zum genannten Stichtag 373.078 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 292.340 Fällen sowie Irak mit 18.271 und Afghanistan mit 16.130.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende vergangenen Jahres 185.338 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (117.531) vor dem Irak (12.005) und Somalia (8.312).
Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 190.974 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge die Türkei mit 21.004 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 18.960 und Russland mit 10.700.
Veröffentlicht: 19.03.2026
Quelle: heute im bundestag (hib)
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