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Aussetzung des Familiennachzugs

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

In der Juli-Sitzung des Bundesrates entscheiden die Länder, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Begrenzung der Migration

Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs

Das Gesetz sieht auch vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmen Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige - also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern - konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen

Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Veröffentlicht: 03.07.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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