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Bundesrat will Änderung des Asylgesetzes

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (20/12118) vorgelegt, mit dem das Berufungszulassungs- und das Beschwerderecht in Asylsachen reformiert werden soll. Hierdurch würden Leitentscheidungen ermöglicht, die die Bearbeitung der Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machten, heißt es in der Begründung der Vorlage.

Danach sollen die Verwaltungsgerichte in Hauptsacheverfahren „bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und bei Divergenz künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zulassen“ können.

In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes soll den Verwaltungsgerichten zudem die Möglichkeit der Zulassung der Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung eingeräumt werden.

Ferner soll dem zuständigen Senat des Oberverwaltungsgerichts nach dem Willen des Bundesrates ermöglicht werden, in Fällen, „in denen die Lage in dem Herkunfts- oder Zielstaat bereits durch eine Entscheidung des Senats geklärt ist, die Rechtssache sonst keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat“, neben dem Berufungsverfahren auch das Berufungszulassungsverfahren einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen. Die Änderung versetze den Senat in die Lage, seine zur Verfügung stehende Arbeitskraft noch effektiver einsetzen zu können, und trage damit ebenfalls zur Verfahrensbeschleunigung bei, heißt es in der Vorlage weiter.

Veröffentlicht: 08.07.2024

Quelle: heute im bundestag (hib)

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