Ist das firmeneigene Intranet betriebsübergreifend eingerichtet und der Zugang zu einer etwaigen Homepage des Betriebsrates nicht auf die Arbeitnehmer des betroffenen Betriebs beschränkt, so besteht nach Ansicht des Gerichts bei üblicher
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Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...