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Trunkenheitsfahrt kann Sperrzeit rechtfertigen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verliert ein Berufskraftfahrer aufgrund einer Trunkenheitsfahrt erst seinen Führerschein und aus diesem Grunde dann seinen Arbeitsplatz, so rechtfertigt dies die Verhängung einer Sperrzeit von zwölf Wochen.
LSG Hessen, 22.06.2010 - Az: L 6 AL 13/08
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