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Kündigung wegen Krankheit - keine Diskriminierung wegen Behinderung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Arbeitnehmer ausschließlich wegen Krankheit gekündigt, so kann sich der Betroffene nicht auf EGRichtl-2000/78 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen. Behinderung und Krankheit lassen sich nicht schlicht und einfach einander gleichsetzen.


EuGH, 11.07.2006 - Az: C-13/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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