Wird einem Arbeitnehmer ausschließlich wegen Krankheit gekündigt, so kann sich der Betroffene nicht auf EGRichtl-2000/78 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen. Behinderung und Krankheit lassen sich nicht schlicht und einfach einander gleichsetzen.
EuGH, 11.07.2006 - Az: C-13/05
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