Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.275 Anfragen

Schriftformklausel des TVöD verhindert betriebliche Übung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Schriftformklausel des § 2 Abs. 3 TVöD verhindert die Entstehung einer betrieblichen Übung auf Zahlung einer pauschalierten Gefahren-/Schmutzzulage.
Bei der Zahlung einer Gefahren-/Schmutzzulage als solcher handelt es sich um keine Nebenabrede sondern eine Hauptabrede, weshalb § 2 Abs. 3 TVöD nicht greift.
Eine Pauschalierungsvereinbarung nach § 4 des Tarifvertrags über Lohnzuschläge gemäß § 29 MTB II/MTArb (Lohnzuschlag TV) dagegen stellt eine Nebenabrede dar.


LAG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - Az: 10 Sa 10/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant