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Lebensversicherung auf Arbeitlosenhilfe anrechenbar?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die BfA darf bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe Vermögen, das zur Altersversorge bestimmt ist, nicht auf die Arbeitslosenhilfe anrechnen. Damit sind also Lebensversicherungen nicht zu berücksichtigen.

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SG Berlin - Az: S 58 AL 2208/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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