Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.774 Anfragen

Amtsärztliches Attest ist bindend

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Beamten vom Amtsarzt die Dienstfähigkeit bescheinigt, so ist der Dienst umgehend wieder aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn ein privatärztliches Dienstunfähigkeitsattest vorliegt.

Ein privatärztliches Attest kann zwar vorgelegt werden, um eine Dienstunfähigkeit zu beweisen, ein amtsärztliches Attest kann dieses jedoch widerlegen. Denn nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommt der Einschätzung des mit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes besonders vertrauten Amtsarztes regelmäßig ein höherer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen.

Ein Vorgehen gegen dieses Ergebnis ist nur im Wege einer einstweiligen Anordnung möglich, die jedoch die Beweisbarkeit der Erkrankung voraussetzt.


OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - Az: 2 B 11124/02 OVG

ECLI:DE:OVGRLP:2002:0819.2B11124.02OVG.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.774 Beratungsanfragen

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant