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Trennungsgeld und 30 km Entfernung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beamte haben nur dann einen Anspruch auf Trennungsgeld, wenn die Entfernung zwischen Dienststelle und Wohnung größer als 30 km ist. Maßgeblich für die Entfernung sind amtlich geprüfte Streckenkarten. Im vorliegenden Fall

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VG Trier - Az: 1 K 189/02.TR


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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