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Trennungsgeld und 30 km Entfernung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beamte haben nur dann einen Anspruch auf Trennungsgeld, wenn die Entfernung zwischen Dienststelle und Wohnung größer als 30 km ist. Maßgeblich für die Entfernung sind amtlich geprüfte Streckenkarten. Im vorliegenden Fall

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VG Trier - Az: 1 K 189/02.TR


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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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