Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben - trotzdem keine Kündigung von Azubis?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern eine Ausbildung im Rahmen einer geförderten Maßnahme stattfindet und diese die letzte Möglichkeit des Auszubildenden ist, einen Ausbildungsplatz innezuhaben und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, so überwiegt das Interesse des Auszubildenden am Erhalt seines Ausbildungsverhältnisses auch dann, wenn der Auszubildende wiederholt unentschuldigt ferngeblieben ist.
ArbG Cottbus, 19.03.2008 - Az: 7 Ca 214/08
ECLI:DE:ARBGCOT:2008:0319.7CA214.08.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...